Rechtsanwälte Bottrop

Geringfügig beschäftige EU-Bürgerin hat Anspruch auf aufstockende Hartz IV – Leistungen

Einer in Deutschland geringfügig beschäftigten polnischen Arbeitnehmerin sind aufstockende Hartz-IV-Leistungen zu bewilligen, wenn die geringfügige Beschäftigung nicht als völlig untergeordnet oder unwesentlich zu betrachten ist.


Als solche stufte aber das zuständige Jobcenter die rund drei Stunden täglich in Anspruch nehmende Reinigungstätigkeit einer in Deutschland lebenden Polin ein, welche diese für einen Zeitraum von zwei Monaten ausübte, und verweigerte der in der Folge nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesenen Frau vor dem Hintergrund dieser Einschätzung eine unterstützende Aufstockung für diese zwei Monate. Denn in diesen zwei Monaten hätte sie sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufgehalten, welche aber gerade nicht zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt.

Entgegen der Auffassung des Jobcenters wertete das Sozialgericht die Tätigkeit der Frau nicht als unwesentlich und völlig untergeordnet. Denn immerhin konnte sie die Gesamtkosten ihres Lebensunterhalts zu einem Fünftel durch diese Anstellung decken. Daneben ist sie als vollständig in den deutschen Arbeitsmarkt integriert zu betrachten, da sie stets um bessere Verdienstmöglichkeiten bemüht war und ihre Chance auf eine andere Anstellung, ohne das Erfordernis unterstützender Sozialleistungen, sofort nutzte. Vor diesem Hintergrund durften ihr die aufstockenden Leistungen für diese zwei Monate nicht verweigert werden.
 
Sozialgericht Heilbronn, Urteil SG HN S 10 AS 3035 13 vom 18.02.2015
Normen: § 7 I SGB II, § 2 Freizügigkeitsgesetz/EU
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de