Rechtsanwälte Bottrop

Kein Pflicht zur ausschließlichen Kommunikation über einen bestellten Vertreter

Es besteht keine Pflicht eine unmittelbare Kontaktaufnahme zur anwaltlich vertretenen Gegenseite zu unterlassen.

In dem vom BGH entschiedenen Fall nahm die Klägerin ein Telekommunikationsunternehmen auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an die anwaltlich vertretene Klägrin in Anspruch.
Der BGH lehnte einen Unterlassungsanspruch der Klägerin mit der Begründung ab, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin durch die unmittelbare Kontaktaufnahme durch die Beklagte nicht verletzt ist. Vielmehr stellt es ein berechtigtes Interesse der Beklagten dar, unmittelbaren Kontakt mit der Vertragspartnerin zur Geltendmachung von Ansprüchen herzustellen.

Fälle in denen es untersagt ist, unmittelbaren Kontakt zur anwaltlich vertretenen Partei herzustellen, sind gesetzlich geregelt und stellen eine Ausnahme dar. Danach haben Regelungen in der Berufsordnung für Rechtsanwälte, welche den Kontakt zur gegnerischen Partei ohne Einwilligung des gegnerischen Rechtsanwalts untersagen, lediglich den Zweck, den Rechtsanwalt vor Eingriffen in dessen Mandatsverhältnis zu schützen, sowie den nicht beratenen Mandanten vor Äußerungen gegenüber der Gegenseite zu schützen. Zudem lassen sich keine Ansprüche auf Unterlassung im Hinblick auf den Mandanten aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte herleiten.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 31 1 09 vom 08.02.2010
Normen: BGB §§ 242, 823, 1004; BORA § 12
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de