Rechtsanwälte Bottrop

Der Nichtgebrauch eines Kündigungsrechts nach einer erfolgten Abmahnung aufgrund vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache schließt eine spätere Kündigung nicht aus

Ob ein Gebrauch der Mietsache vertragswidrig ist, richtet sich nach dem von den Parteien festgelegten Vertragszweck.

Werden Geschäftsräume für den Betrieb einer Arztpraxis für Orthopädie vermietet und betreibt der Mieter anschließend eine Praxis für Allgemeinmedizin, so stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch dar, mithin liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung vor.

Nach einer erfolgten Abmahnung des Mieters bestimmt sich die Rechtzeitigkeit einer etwaigen fristlosen Kündigung nach den Umständen des Einzelfalls, eine 14 tägige Frist besteht nicht.

Macht der Vermieter zunächst von seinem Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht Gebrauch und kündigt er lediglich ordentlich, verwirkt er dadurch sein Recht zur Kündigung nicht.

 
Kammergericht Berlin, Urteil KG Berlin 8 U 87 10 vom 22.11.2010
Normen: BGB §§ 280 I, 249, 543 I 1
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de