E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Zusatzabrede zum Mietvertrag bezüglich der Entrichtung eines über die Leistungen des Jobcenters hinausgehenden Mietzinses stellt keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Mieters dar

Vereinbart ein Vermieter mit seinem Mieter eine Zusatzvereinbarung, wonach der Mieter einen über die Leistungen des Jobcenters hinausgehenden Mietzins von 57 Euro monatlich leisten soll, so ist darin keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Mieters zu sehen, wenn der so vereinbarte Mietzins der ortsüblichen Miete entspricht.


Nach dem LG Kiel ist in einer solchen Abrede weder die Ausnutzung einer Notlage des Mieters zu sehen, noch liegt darin ein Trick zu Lasten des Mieters. Mithin versucht sich der Vermieter durch ein solches Vorgehen keine unerlaubten Vorteile zu verschaffen, wenn er lediglich einen ortsüblichen Mietzins vereinbart. Das LG Kiel begründet seine Ansicht damit, dass der Vermieter sich ansonsten einen anderen Mieter ausgesucht hätte und dem Mieter seine eigene finanzielle Lage und Leistungsfähigkeit bei Abschluss des Vertrages bekannt war. Zudem erzielt der Vermieter durch ein solches Vorgehen keinen Mietzins, den er ohne diese Vertragsgestaltung nicht erzielen könnte.
 
Landgericht Kiel, Urteil LG Kiel 1 S 93 10 vom 12.08.2010
Normen: BGB § 826
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de