Rechtsanwälte Bottrop

Zum Versicherungsschutz unbewohnter Gebäude im Winter

Ferienobjekte, noch nicht bezogene Neubauten oder kurzzeitig nicht vermietete Immobilien werden in der kalten Jahreszeit oftmals nur unzureichend Beheizt.

Als Folge daraus kann es zu platzenden Heizungsrohren und Wasserschäden kommen. Gut, wenn man in diesem Fall eine Gebäudeversicherung hat, welche die Schäden ausgleicht.

Doch nicht immer ist diese zahlungswillig und verweist auf eine nicht ausreichende Kontrolle der Heizung durch den Eigentümer. Dabei fordern manche Versicherungen eine zweitägige Kontrolle, was sich in der Praxis nicht selten als schwierig erweist.

Der Bundesgerichtshof trat so häufigen Intervallen entgegen. Die Häufigkeit der Kontrollen muss vielmehr im Einzelfall beurteilt werde, wobei Kriterien wie Alter, Bauart, Funktionsweise, Wartung, Zuverlässigkeit und Schadensanfälligkeit der Heizung zu berücksichtigen sind. Auch wenn, wie im zugrunde liegenden Sachverhalt, über einen Zeitraum von elf Tagen keine Kontrolle stattfand, kann allein aufgrund dieses Umstands noch nicht auf ein Recht der Versicherung zur Leistungsverweigerung geschlossen werden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IV ZR 233 06 vom 25.06.2008
Normen: § 11 Nr.1 lit. d VGB 88
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de