Rechtsanwälte Bottrop

Beim Fachwerkhaus muss man mit Fachwerkbauweise rechnen

Kauf jemand ein Fachwerkhaus, so muss er davon ausgehen, dass das Haus nach dem damaligen Stand der Technik und der geltenden Bauweise errichtet wurde.

So muss ein Käufer eines Fachwerkhauses damit rechnen, dass das Haus auch in einer Fachwerkbauweise errichtet wurde. Er kann später nicht Schadensersatz verlangen, weil das Haus entgegen seinen Erwartungen nicht in einer Massivbauweise errichtet wurde.

Bei einer Fachwerkbauweise handelt es sich um einen Skelettbau aus Holz, bei dem die horizontale Aussteifung (zum Beispiel wegen der Windbelastung) mittels schräg eingebauter Streben erfolgt und die Zwischenräume (= Gefache) mit einem Lehm verputzten Holzgeflecht oder mit Mauerwerk ausgefüllt sind.

Bei einem Fachwerkhaus muss im Vergleich zu einem Haus, das in Massiv- oder Fertigbauweise errichtet wurde, nicht davon ausgegangen werden, dass es einen von vornherein geringeren Gebrauchs- oder Verkehrswert hat.

Verkauft der Eigentümer sein Haus, welches sehr alt ist und welches er vorher selbst auch nur von einem Dritten erworben hat, so stellen die Angaben im Kaufvertrag zum Baujahr des Hauses lediglich eine Wissenserklärung dar und keine Beschaffenheitsvereinbarung.

In dem entschiedenen Fall wurde ein Fachwerkhaus verkauft, das 1931 errichtet und 1939 erweitert wurde. Ein Immobilienmakler hatte den Käufern bei den Vertragsverhandlungen zuvor erklärt, dass das Haus in Massivbauweise errichtet worden sei. Dies wurde in dem Exposé noch einmal wiederholt. Hinterher stellte sich raus, dass lediglich Fachwerkbauweise vorhanden war. Der Käufer forderte wegen arglistiger Täuschung Schadensersatz. Das Gericht entschied, dass eine Fachwerkbauweise keinen Mangel darstelle, insbesondere sei bei der vorher durchgeführten Besichtigung die Fachwerkbauweise ersichtlich gewesen.
 
Landgericht Dortmund, Urteil LG Dortmund 17 S 125 16 vom 03.02.2017
Normen: BGB §§ 670, 677, 683
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de