Rechtsanwälte Bottrop

Vermieter muss Ausweichwohnung während Sanierung zahlen

Ist dem Mieter der Aufenthalt in der Mietwohnung während der Sanierungsarbeiten nicht zumutbar, so hat er gegen den Vermieter einen Anspruch auf ein dem Standard der Mietwohnung entsprechendes Ausweichquartier sowie Ersatz der Mehraufwendungen.

Ein Mieter hat Sanierungsarbeiten, die eine Steigerung der Wohnqualität nach sich ziehen, grundsätzlich zu dulden. Ist es dem Mieter während der Umbauarbeiten jedoch nicht zumutbar, sich in der Wohnung aufzuhalten, so hat der Vermieter für eine Ausweichunterkunft zu sorgen, die dem Standard der Mietwohnung entspricht. Ebenso hat der Vermieter anfallende Mehraufwendungen - beispielsweise Fahrtkosten - zu tragen. Das Landgericht Neuruppin begründete seine Entscheidung damit, dass ein Vermieter seine Wohnung auch dann renovieren kann, wenn der Mieter gar nicht damit einverstanden sei. Allerdings müsse der Vermieter in dem Fall, dass dem Mieter der Aufenthalt in der Wohnung aufgrund der Umbauarbeiten nicht zuzumuten sei, den Mieter in Hotels oder anderweitigen, dem Standard der Mietwohnung entsprechenden Quartieren unterbringen (Aktenzeichen: 4 S 122/00).

Nach Auffassung des Gerichts setze dies unter anderem voraus, dass das Ausweichquartier über eigene Toiletten verfüge. Sorgt der Vermieter nicht für eine dem Standard der Mietwohnung entsprechende Ausgleichswohnung, so kann der Mieter die Kosten für eine vollwertige Ausweichunterkunft vom Vermieter verlangen. In dem Fall, über den das Gericht zu entscheiden hatte, ließ der Vermieter eine vermietete Doppelhaushälfte renovieren Während der 5 Wochen andauernden Umbauarbeiten bot der Vermieter dem klagenden Mieter eine Ausgleichsunterkunft ohne eigene Toiletten an und verwies den Mieter auf die Nutzungsmöglichkeit einer Toilette auf einem dem Vermieter gehörenden nahegelegenen Reiterhof. Der Mieter klagte die Kostenerstattung für eine angemessene Ausgleichsunterkunft und den Ersatz von zusätzlichen Fahrtkosten erfolgreich vor dem Landgericht Neuruppin ein.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de