Rechtsanwälte Bottrop

Gemeinden dürfen auf Ausbaubeiträge nicht verzichten

Eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz muss für den Ausbau von Straßen Beiträge erheben, auch wenn sie auf dieses Geld wegen ihrer guten Finanzlage nicht angewiesen wäre.

Auch wenn eine Gemeinde wegen ihrer finanziellen Lage nicht darauf angewiesen ist, von den Anwohnern Beiträge für den Straßenausbau zu erheben, ist diese aufgrund des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung gesetzlich dazu verpflichtet. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 4. Juli 2001 hervor. Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem damit, dass nach den kommunalgesetzlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz eine Gemeinde verpflichtet sei, die erforderlichen Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben vorrangig aus speziellen Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen. Auf die gesetzlich vorgesehenen Ausbaubeiträge zu verzichten und die Straßenbaumaßnahmen stattdessen aus allgemeinen Gewerbesteuermitteln zu finanzieren, sei nicht möglich (Aktenzeichen: 1 K 311/01.NW).

Im zugrundeliegenden Fall hatte die Ortsgemeinde Bornheim, die über hohe Gewerbesteuereinnahmen verfügt, Ausbaumaßnahmen an 2 Straßen mit Kosten von über 300.000,-- DM durchgeführt Auf eine Inanspruchnahme ihrer Bürger wollte sie wegen ihrer guten wirtschaftlichen Verhältnisse verzichten. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße beanstandete aber diesen Beschluss des Ortsgemeinderates und verlangte, dass die Gemeinde die Ausbaubeiträge erhebt. Die gegen die Aufsichtsmaßnahme beim Verwaltungsgericht Neustadt erhobene Klage der Ortsgemeinde Bornheim hatte keinen Erfolg.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de