Rechtsanwälte Bottrop

Mieterhöhung wegen Modernisierung

Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist auch bei einem Vermieterwechsel zulässig.

Als Erwerber eines Grundstücks können Sie den Mietzins nach durchgeführten Modernisierungsarbeiten dann erhöhen, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Als allgemeine Voraussetzung müssen Sie zunächst in das bestehende Mietverhältnis nach § 571 I BGB eingetreten sein. Das heißt, dass Sie an Stelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Verpflichtungen eingetreten sind. Schließlich müssten auch die besonderen Voraussetzungen gegeben sein. Der Veräußerer und ehemalige Vermieter müsste die Modernisierungsarbeiten veranlasst haben. Zudem müsste mit der Ausführung der Arbeiten vor dem Eigentumswechsel begonnen worden sein. Der Abschluß der Arbeiten dürfte hingegen erst nach Ihrem Eintritt als Erwerber in das Mietverhältnis erfolgt sein.

 
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Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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